Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages wegen unangemessener Benachteiligung eines Gesellschafters ; Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft durch Beschränkung des Abfindungsanspruchs; Vertragliche Regelung über die Beschränkung des Abfindungsanspruchs wegen ...
- Judicialis
BGB § 138
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
Die Begrenzung des Abfindungsanspruchs des ausscheidenden Gesellschafters durch Gesellschaftsvertrag ist gem. § 138 BGB nichtig, wenn zwischen dem wirklichen Anteilswert und dem vertraglich vorgesehenen Abfindungsbetrag ein grobes Mißverhältnis besteht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 138
Anfänglich unwirksame Abfindungsklauseln, Beschränkung der Abfindung, ca. 20% bis 36% des Verkehrswertes
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.12.2001 - 12 O 172/01
- OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
Papierfundstellen
- NZG 2003, 440
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91
Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
Eine Abfindungsregelung ist dann als nichtig anzusehen, wenn die mir ihr verbundene Einschränkung des Abflusses des Gesellschaftskapitals vollkommen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die erforderlich ist, um im Interesse der verbleibenden Gesellschafter den Fortbestand der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens zu sichern (vgl. BGH, GmbHR 1992, S. 257). - BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88
Kürzung des Abfindungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
Wenn man jedoch berücksichtigt, daß bei einem Anspruch auf Auszahlung des vollen Anteilswertes eine Auszahlung innerhalb von 15 Jahren als sittenwidrig angesehen wurde (BGH, NJW 1989, S. 2685), so führt bei einer von vornherein vorgesehenen Reduzierung auf 1/3 des Anteilswertes die Auszahlung über einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren zu einer weiteren unangemessenen Benachteiligung des ausscheidenden Gesellschafters. - BGH, 24.05.1993 - II ZR 36/92
Unzumutbare Abfindungsklausel - Wertermittlung des Gesellschaftsvermögens
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
Auch in diesem Falle wäre eine Klausel entweder, wenn das Mißverhältnis von vornherein bestand, sittenwidrig, oder, wenn das Mißverhältnis erst im Laufe der Zeit eingetreten ist, anzupassen (vgl. BGH, GmbHR 1993, S. 505).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 3 U 28/07 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie der erstinstanzlich beigezogenen Akten der abgeschlossenen Gerichtsverfahren S 11 RJ 156/01, S 7 SB 210/01 und S 7 SB 232/01, S 9 SB 213/01 und S 8 U 40/02 verwiesen.
- SG Osnabrück, 16.11.2006 - S 19 U 105/02 Außer den Gerichtsakten haben der Kammer die den Kläger betreffenden BK-Akten der Beklagten sowie u. a. die Prozessakten S 8 U 40/02, S 11 RJ 156/01 und S 7 SB 232/01 des Sozialgerichts Osnabrück vorgelegen.